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»Kristallhart gegenüber allen Feinden«
Für die Steuerung politischer Strafprozesse war in der DDR außer der Staatssicherheit auch die Staatsanwaltschaft verantwortlich. Staatsanwälte sicherten die Ermittlungsergebnisse der MfS-Untersuchungsabteilungen im Zuge der Anklageerhebung formal-juristisch ab. Ihrer gesetzlichen Rolle als »Hüterin des Rechts« kam die Staatsanwaltschaft in diesen Verfahren allerdings nur mit deutlichen Abstrichen nach. Die vorliegende Untersuchung zeigt anhand neuer Fall- und Aktenanalysen, dass das Mit- und ...

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